Artikel vom Aktionsbündnis Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik:
Offener Brief an den Obwaldner Regierungsrat: Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche ist gesundheitsschädlich und sinnlos
Geschätzte Regierungsräte
Seit Montag, den 25. Januar 2021 müssen die Kinder und Jugendlichen der Sekundarstufe I (7. bis 9. Schuljahr) auch während dem Unterricht (inkl. Sportunterricht) eine Maske tragen. Der Kanton Obwalden hat das Rahmenschutzkonzept für die obligatorischen Schulen am 22. Januar 2021 entsprechend angepasst. In diesem Konzept steht unter Punkt 1 Ausgangslage: „Die Ansteckungen sollen minimiert und die Gesundheit der Erwachsenen sowie der Schülerinnen und Schüler soll geschützt werden.“
Wir Eltern sind besorgt über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen, wenn Kinder und Jugendliche – wie von Ihnen angeordnet – stundenlang Masken tragen müssen.
In den Masken sammeln sich Bakterien, Pilze und Viren an mit potenziell gesundheitsschädigenden Folgen. Ebenso sammelt sich in den Masken das jeweils ausgeatmete Kohlendioxid an; dieses verringert die Sauerstoffaufnahme und die Versorgung des Blutes, der Organe und insbesondere des Gehirns mit Sauerstoff. Oft sind bei den Kindern und Jugendlichen Konzentrationsschwierigkeiten, Unwohlsein sowie Kopfschmerzen die Folgen.
Nicht weniger gravierend sind die negativen psychologischen und pädagogischen Folgen einer Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche. So können sie untereinander und gegenüber den Lehrpersonen die jeweilige Mimik kaum noch wahrnehmen. Das Sprechen und Verstehen von Sprache wird eingeschränkt, der gesunde und lebendige Austausch massiv behindert und damit auch die Vertrauensbildung.
Es gibt bis heute keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, welche die Verordnung einer Maskentragepflicht rechtfertigen würde – erst recht nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Das Konzept wurde am 22. Januar „aufgrund der veränderten epidemiologischen Lage“(Rahmenschutzkonzept, S.3) angepasst. In der publizierten Covid-19-Statistik des Kantons Obwalden lässt sich keine negativ veränderte epidemiologische Lage erkennen. Falls mit der Veränderung die angeblich ansteckenderen Virusmutationen gemeint sein sollten, bitten wir Sie zu beachten, dass es ein normaler Vorgang ist, dass Viren mutieren. Gerade im Falle von Coronaviren nimmt die Letalität durch die Mutationen erfahrungsgemäss eher ab, wobei die Letalität bei Coronaviren ohnehin eher gering ist. Das durchschnittliche Sterbealter von Personen, die „mit oder an“ Covid 19 gestorben sind, liegt ca. zwei Jahre über der durchschnittlichen Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung; zudem liegen insofern fast immer eine oder mehrere Vorerkrankungen vor. Für Personen unter 70 Jahren ist das Risiko, an Covid19 zu sterben, geringer als für die saisonale Grippe. Das Sterberisiko für Kinder und Jugendliche wiederum liegt betreffend Covid 19 bei null.
ImRahmenschutzkonzept werden neben dem „Gesundheitsschutz“ als weitere Zielsetzungen aufgeführt: „Der Präsenzunterricht soll so lange wiemöglich aufrechterhalten werden. Der Fernunterricht soll die letztmögliche Eskalationsstufe sein.“(Rahmenschutzkonzept, Punkt 1 Ausgangslage). Wir sind der Ansicht, dass auch die Quarantänebestimmungen unverhältnismässig sind. Es ist unterdessen erwiesen, dass von Gesunden kein Ansteckungsrisiko ausgeht. Kinder und Jugendliche sozial zu isolieren und ihnen Aktivitäten im Freien zu verwehren, widerspricht unserem Verständnis von psychischer, physischer und sozialer Gesundheit. Wir sehen auch keine Notwendigkeit von Schulschliessungen, sondern nehmen diese als Drohkulisse war, damit besorgte Eltern nicht gegen Massnahmen wie die Ausweitung der Maskenpflicht als das kleinere Übel vorgehen. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, sowohl von der Quarantänepraxis als auch vom Fernunterricht abzusehen.
Wir als verantwortliche Eltern und auch Sie als Entscheidungsträger sind (ebenso wie die Rektoren, Schulleiter, Lehrpersonen und Ärzte) verpflichtet, gegenüber den Kindern und Jugendlichendes Kantons Obwalden deren Grundrecht auf Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung zu gewährleisten und sie in diesem Sinne zu schützen (Art. 11 Abs. 1 BV). Der Verfassungsartikel beruht auf dem Gedanken, dass Kinder und Jugendliche besondere Schutzbedürfnisse haben und der Sicherung ihres Wohles deshalb Vorrang einzuräumen ist. Das Kindeswohl gilt in der Schweiz als oberste Maxime des Kindesrechts in einem umfassenden Sinn. Die rechtsetzenden und anwendenden Instanzen/Behörden haben den besonderen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen demnach gebührend Rechnung zu tragen. Wir Eltern fordern Sie daher auf, nach Lösungen zu suchen, welche die Kinder/Jugendlichen nicht beeinträchtigen und sie nicht ihrer Unversehrtheit berauben (z.B. FFP2-Masken auf freiwilliger Basis für gefährdete Lehrpersonen).
Sie stehen in der Verantwortung. Wir fordern Sie auf, umgehend von dieser gesundheitsschädigenden Maskentragepflicht abzusehen, damit das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheitund auf Förderung ihrer Entwicklung endlich wieder gewährleistet ist.
Freundliche Grüsse
Für die „IG Eltern für Schüler ohne Maske Obwalden“