Leserbrief Wirtin Nicole Ditzler: Nein zum COVID-Gesetz

Von Nicole Ditzler-Trepp, Wirtin:

Liebe Leserinnen und Leser

Interessiert habe ich das Covid-19-Gesetz im Detail studiert. Das Gesetz will die besonderen Befugnisse des Bundesrates zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie regeln und soll zur Bewältigung der Auswirkungen der Bekämpfungsmassnahmen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden dienen. Liest man in der Folge weiter stellt man folgendes fest:

Praktisch alle Gesetzesartikel beginnen mit: „Der Bund kann …. „, aber in einigen Bereichen legt er sich bereits konkret fest:

  • Art. 12b 56  Massnahmen im Sportbereich: A-Fonds-perdu-Beiträge für Klubs des professionellen und semiprofessionellen Mansschaftssport. In diesem Artikel ist folgendes forumuliert: Der Bund unterstützt mit A-Fonds-perdu-Beiträgen….“
  • Ebenso im Artikel 14 Massnahmen im Medienbereich, auch hier ist folgendes formuliert: „Der Bundesrat ergreift im Medienbereich die folgenden Massnahmen“
  • Dann Folgen konkrete Kostenübernahmen.

Denke ich als Direktbetroffene mit einem Gastrobetrieb an die letzten Monate, waren diese geprägt von Unsicherheiten, Hilflosigkeit und Ohnmacht in Bezug auf die wirtschaftliche Situation meines gesunden Betriebes. Härtefallzahlungen, die ich übrigen vollumfänglich für die Mietzahlungen einsetzen musste, wurde überwiesen, aber im Gegensatz zu anderen Kantonen war dieser um einiges Tiefer als die angenommenen 20% des Umsatzes der Jahre 2019 und 2019.

Der Bund stellt nun kann Regelungen auf, die Kantone setzten diese „kann“ Regelungen auf völlig unterschiedliche Art und Weisen um und die Ungerechtigkeit in Bezug auf die Umsetzung der einzelnen Kantone nimmt ihren Lauf.

In den Erläuterungen des Bundesrates, die wir zu unseren Abstimmungsunterlagen erhalten haben steht:

„Es geht nicht um das Impfen Die Impfung ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes. Sie wird im Epidemiengesetz geregelt, das 2016 in Kraft getreten ist. Dieses sieht vor, dass die Kantone oder der Bundesrat, wenn eine erhebliche Gefahr besteht, Impfungen für obligatorisch erklären können für gefährdete Bevölkerungsgruppen, für besonders exponierte Personen etwa in einem Spital oder für Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben. Personen, die dieser Impfpflicht nicht nach kommen, müssen unter Umständen gewisse Konsequenzen tragen, etwa Gesundheitsfachpersonen den Wechsel in eine andere Abteilung des Spitals. In der Schweiz darf aber niemand gegen den eigenen Willen zu einer Impfung gezwungen werden.“

Umso mehr erstaunt es mich, dass im Covid-19-Gesetz überhaupt etwas zu Impfungen steht. Im Artikel 3a 11 Geimpfte Personen“ sowie im Artikel 6a 21 Impf-, Test- und Genesungsnachweise finden wir Informationen zum Impfen.

Die Gesetzesvorlage enttäuscht und verwirrt mich. Ist es jetzt an der Zeit ein solches Gesetzt zur Abstimmung zu bringen? Was für Klarheit schafft dieses Gesetz denn? Ich stelle fest, dass es, bis auf wenige Ausnahmen, überhaupt keine Klarheit schafft. Das Gesetz stellt Regelungen auf, die es rechtfertigen, einen staatlichen Wasserkopf zu bilden – denn die ganzen Kann-Regelungen müssen ja noch ausgearbeitet und umgesetzt werden. Anstatt diese Gelder in die wertschöpfende Wirtschaft zu investieren lassen lässt mal einmal mehr alles wieder offen.

Das Nein an der Urne ist die einzig richtige Antwort.

“Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.”

Albert Einstein