Artikel des Aktionsbündnis Urkantone – Für eine vernünftige Corona-Politik (siehe Medienmitteilung)
Die Information des Bundes zu den Abstimmungsvorlagen betreffend Covid- und PMT-Gesetz stösst in breiten Kreisen auf scharfe Kritik. Sie ist tendenziös, unvollständig und teilweise falsch. Auch wir haben schon kritisiert, dass der Bundesrat die Bevölkerung zum Covid-19-Gesetz betreffend Finanzhilfen täuscht und eine erpresserische Angstpropaganda macht (richtig ist dagegen: Finanzhilfen gibt es auch bei einem Nein zum Covid-Gesetz, siehe das Interview mit Nationalrat Pirmin Schwander in der aktuellen Ausgabe unserer Urschweizer Post). Dazu kommt, dass die freie Meinungsbildung zu den Abstimmungsvorlagen durch die vielen Kundgebungsverbote behindert wird.
In mehreren Kantonen der Schweiz sind in den letzten Tagen Abstimmungsbeschwerden betreffend das Covid-19-Gesetz und/oder das PMT-Gesetz eingereicht worden. Ein Rechtsanwalt hat für das Aktionsbündnis Urkantone die Situation recherchiert und zusammengefasst. Gerne möchten wir diese wichtigen Informationen der Öffentlichkeit weitergeben. Prof. Paolo Bernasconi hat am Freitag 21. Mai 2021 im Tessin zusammen mit neun ehemaligen Staatsanwälten beim Staatsrat eine Abstimmungsbeschwerde betreffend das PMT-Gesetz eingereicht, was von der Tessiner Presse grossflächig thematisiert wurde. In Schwyz haben 38 Personen am selben Tag Abstimmungsbeschwerde betreffend das Covid-19-Gesetz eingereicht, und im Kanton Thurgau hat eine Rechtsanwältin Abstimmungsbeschwerden sowohl betreffend das Covid-19-Gesetz als auch das PMT-Gesetz erhoben. Darauf folgten weitere Abstimmungsbeschwerden eines Rechtsanwalts im Thurgau betreffend beide Gesetze. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli hat am Dienstag 25. Mai 2021 direkt beim Bundesgericht eine Abstimmungsbeschwerde betreffend das PMT-Gesetz eingereicht. Im Kanton Uri wurde am 21. Mai 2021 Abstimmungsbeschwerde betreffend das PMT-Gesetz erhoben, und im Kanton Genf am 25. Mai 2021. Auch im Kanton Luzern wurde Abstimmungsbeschwerde betreffend das PMT-Gesetz ein-gereicht. Von verschiedener Seite ist zu hören, dass noch weitere Abstimmungsbeschwerden zu den beiden Gesetzen folgen werden.
Zu erwähnen ist zudem die Interpellation Nr. 21.3588 von Nationalrat Jean-Luc Addor vom 5. Mai 2021 zur Frage, ob die Schweizerinnen und Schweizer mit den Abstimmungserläuterungen über das Covid-19-Gesetz getäuscht worden seien.
In den erwähnten Abstimmungsbeschwerden werden vor allem folgende Punkte gerügt: Die Abstimmungserläuterungen zum Covid-19-Gesetz seien in wesentliche Punkten unvollständig und falsch bzw. irreführend. Es werde einzig der Gesetzestext vom 25. September 2020 wiedergegeben. Auf die problematischsten Ergänzungen des Gesetzestexts, die seither erlassen wurden, werde nur ganz pauschal und in einer blossen Fussnote (Nr. 6 auf S. 41 des Abstimmungsbüchleins) hingewiesen. Beispielsweise widerspreche die Behauptung im Abstimmungsbüchlein auf S. 41, dass es «nicht um das Impfen» gehe, dem neuen Art. 3a des Gesetzes. Der Bundesrat habe seine Pflicht zur vollständigen, korrekten und transparenten Information verletzt. Hinzu komme, dass seit rund 15 Monaten seitens Bundesrat, Task Force, Kantonsregierungen und Leitmedien gezielt ein Klima geschürt werde, welches einen grossen Teil der Bevölkerung verängstige, verwirre und in Panik versetze. Das weitgehende Verbot von Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen bzw. gegen das Covid-19-Gesetz habe zudem den Meinungsbildungsprozess vor der Abstimmung ausgehebelt. Die Stimmberechtigten könnten angesichts dieser Umstände nicht den wahren Zweck und die Tragweite der Vorlage erkennen.
Betreffend die Abstimmung zum PMT-Gesetz behaupte der Bundesrat im Hinblick auf terroristische Gefährdungen falsch und irreführend, dass die Polizei in der Regel erst einschreiten könne, wenn eine Person eine Straftat begangen habe. Das unterschlage, dass bereits heute terroristische Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis StGB), die Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260terMedienmitteilung Aktionsbündnis Urkantone 2 StGB), die Finanzierung von Terrorismus (Art. 260quinqies StGB), die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB) und sämtliche Verbrechen und Vergehen im Versuchsstadium (Art. 22 StGB) strafbar seien, womit den Strafverfolgungsbehörden angemessene und vollkommen ausreichende präventive Interventionsinstrumente zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung stünden. In diesem Kontext sei zudem das Bundesgesetz über das Verbot von «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 zu nennen, welches ebenfalls eine dezidiert präventive Ausrichtung aufweise. Der Rechtsschutz gegen die Zwangsmassnahmen gemäss PMT-Gesetz würden vom Bundesrat beschönigend dargestellt. Der Bundesrat habe seine Pflicht zur sachlichen, objektiven und korrekten Information verletzt. Zudem hätten die Leitmedien einseitig über die Vorlage berichtet. Die Stimmberechtigten könnten sich nicht über den wahren Zweck und die Tragweite der Vorlage orientieren. Die Beschwerdeführer verlangen wegen dieser Unregelmässigkeiten eine Verschiebung der Abstimmungen.
Aktionsbündnis Urkantone
Josef Ender, Sprecher