Da die Familie schon genug angegriffen und unnötig belästig wurde, erscheint dieser Beitrag ausnahmsweise anonym und mit dem Symbolnamen Sebastian:
Erfahrungsbericht betreffend Maskenpflicht an der Primarschule
Unser Sohn Sebastian., 11 Jahre alt, besucht die 5. Primarklasse und trägt seit Mittwoch, 20.01.2021, die vom Kanton Baselland aufgezwungene Schutzmaske. Seither kommt er fast täglich mit Kopfschmerzen nach Hause und weigert sich in die Schule zu gehen. Das Erledigen der Hausaufgaben und das Lernen auf Tests ist teilweise nicht mehr möglich.
Sebastian ist ein aufgestellter Junge und Schüler. Bis zum 20.01.2021 hat er die Schule gerne besucht. Seit diesem Tag hat sich dies leider schlagartig geändert. Die ständig wiederkehrenden Kopfschmerzen belasten ihn sehr. In der Freizeit (Musikunterricht, etc.) muss er die Maske ebenfalls aufsetzen, was die Situation zusätzlich erschwert.
Wir sehen dem Ganzen eine Woche lang zu und tauschen uns dann mit einer Lehrperson von Sebastian über sein Befinden aus.
Wir schlagen vor, noch eine Woche zuzuwarten. Sollte sich sein Befinden nicht verbessern, würden wir gerne auf Fernunterricht umstellen. Dieser Vorschlag wird abgelehnt, Fernunterricht sei aktuell keine Option. Wir verbleiben so, dass wir beim Arzt vorstellig werden und die Situation und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen.
Am Mittwoch, 27.1.2021, kommt Sebastian erstmals ohne Kopfschmerzen nach Hause. Wir sind zuversichtlich und gehen davon aus, dass er sich an das Tragen der Maske gewöhnt hat. Die Ernüchterung kommt bereits am nächsten Tag. Sebastian kommt mit starken Kopfschmerzen nach Hause und ist so erschöpft, dass er die Hausaufgaben nicht vollständig erledigen kann.
Wir wenden uns an unseren Kinderarzt und erklären der Sprechstundenhilfe die Situation. Sie erklärt uns, Kopfschmerzen im Zusammenhang mit Maskentragen sei absolut normal, sehr viele Kinder würden solche Reaktionen zeigen. Er werde sich schon daran gewöhnen. Auf unsere Frage, ob er aufgrund seiner Beschwerden von der Maskenpflicht befreit werden könne, wird uns erklärt, dass Frau Dr. xxx grundsätzlich keine Maskendispens für Kinder ausstellen würde.
Wir merken, dass wir von der Kinderärztin keine Hilfe erwarten können und mit unserem Problem alleine dastehen. Wir melden Sebastian zur Akkupunktur an und versuchen so, die Kopfschmerzen zu lindern. In der Schule wird es Sebastian zunehmend peinlicher seiner Lehrerin von seinen Beschwerden zu erzählen. Er versucht es einfach auszuhalten. Er leidet zunehmend und wir merken, dass wir reagieren müssen.
Wir besprechen die Situation mit dem behandelnden Arzt, welcher gleichzeitig mein Frauenarzt ist. Die Akkupunkturbehandlung zeigt leider zu wenig Wirkung und er entscheidet, Sebastian ein Attest auszustellen, mit welchem er von der Maskenpflicht entbunden wird. Am gleichen Tag steht das Elterngespräch an, wir können das Attest der Klassenlehrperson persönlich abgeben.
Dies wird diskussionslos akzeptiert und wir gehen erleichtert nach Hause.
Am nächsten Tag geht Sebastian aufgestellt und erleichtert zur Schule. Am Nachmittag kommt er niedergeschlagen nach Hause. Er erzählt, dass er alleine sitzen muss, nicht mitsingen darf und sich nicht zu den anderen Kindern in den Kreis setzen darf. Wenn das so weitergehe würde er lieber wieder eine Maske tragen. Die Schulleitung kontaktiert uns per Mail und teilt uns mit, dass sie das Attest, nach Rücksprache mit dem Amt für Volkschulen, nicht akzeptieren werde. Die Kreisschule sei verpflichtet die Bundes- und Kantonsvorgaben konsequent umzusetzen, damit der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden könne. Weiter wird uns unterstellt, dass unser Sohn Sebastian mit grosser Wahrscheinlichkeit in keiner gynäkologischen Behandlung sei und dieses Attest somit keine Gültigkeit habe. Wir werden aufgefordert ein gültiges Attest vorzulegen. Sollten wir dies nicht tun, sei unser Sohn verpflichtet eine Maske zu tragen und den Unterricht lückenlos zu besuchen. Würde er sich dieser Weisung widersetzen, werde sie weitere Schritte einleiten. Wir kommen uns vor, als wären wir im falschen Film und hätten die Verbrecherrolle bekommen.
Aufgrund des Schreibens der Schulleitung muss Sebastian nun wieder mit Maske zur Schule. Er weigert sich derart, dass wir Kontakt mit der Lehrperson aufnehmen müssen. Das ständige Hin und Her und die Unstimmigkeiten gehen nicht spurlos an ihm vorbei.
Ich nehme Kontakt mit dem behandelten Arzt auf, welcher mir versichert, dass sein Attest absolut rechtskräftig ist. Dies leite ich der Schulleitung weiter. Plötzlich wird das Attest akzeptiert. Wir und alle anderen Eltern bekommen ein Schutz- und Verhaltenskonzept für «Nichtmaskenträger/innen». Sebastian besucht die Schule also ab sofort wieder ohne Maske und muss sich an diverse Vorschriften halten. Wir hoffen, dass er damit umgehen kann und sich deshalb nicht diskriminiert oder ausgeschlossen fühlt.
Sebastian hat mittlerweile eine Plexiglastrennwand an seinem Platz. Theoretisch kann sich ein Kind nun neben ihn setzen. Im Moment traut sich leider niemand. Wir hoffen das ändert sich bald und es kehrt Ruhe ein, für unseren Sohn und uns.