Beitrag von Dr. Eckart Brauns
Unterhalb des Textes befinden sich die zwei Beschlüsse der Amtsgerichte Weimar/Thüringen vom 08.04.2021 (das so genannte „Sensationsurteil“) und Weilheim in OB/Bayern vom 13.04.2021. Beide Beschlüsse sind Urteile von Familiengerichten in Sachen Kindeswohlgefährdung und damit sofort rechtskräftig. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass in Abhängigkeit der Hierarchiestufe der Gerichte in Deutschland eine zunehmend unkritische, regierungsfreundliche Gesetzesauslegung erkennbar wird und damit die Gefahr des Versagens des Kontrollmechanismus der Demokratie, nämlich der Drei-Gewalten-Teilung, besteht.
Die Gefahr dieses möglichen Demokratie-Infarktes wird dadurch verstärkt, dass die Medien überwiegend die neutrale, deskriptive Berichterstattung in Richtung kommentierender, beeinflussender Nachrichtenpräsentation verlassen haben. So wurde beispielsweise das Weimarer Urteil in den „großen“ Fernseh-Nachrichtenformaten zuerst vollständig ignoriert, während kleine Nachrichtenstationen teilweise versuchten, das Urteil als „Fake“ abzutun. Als dies durch die rasante Verbreitung des Urteils in den sozialen Netzwerken zur Lächerlichkeit zu verkommen drohte, schwenken die Medien in Deutschland um und titelten unter anderem: „Wie ein Amtsrichter die Coronaleugner jubeln lässt“ (Spiegel-Online, 12.04.2021). Mittlerweile werden gegen den mutigen, weil neutral und begründend agierenden Richter in Weimar schwere Geschütze aufgefahren: Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung im Amt. Erstaunlich schnell hat die Staatsanwaltschaft Erfurt laut Behördensprecher Grünseisen „einen Prüfvorgang angelegt“, der den Richter bis auf weiteres kalt stellt.
Ich wünsche mir, dass sehr viele Menschen zum Nachdenken gebracht werden. Denn wenn die Menschen nachdenken und anfangen Fragen zu stellen, werden sie sehr schnell auf eine Plausibilitätslücke stossen, die rational nicht mehr zu schließen sein wird.