55‘550 Bürger/innen fordern eine ausserparlamentarische Untersuchung der Covid-19 – Massnahmen

Informationen von Frühling2020 – Printemps2020, CH – 1701 Freiburg-Fribourg, www.fruehling2020.com:

Text der Petition:

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, Sehr geehrte Mitglieder der Bundesversammlung,

Die Unterzeichnenden fordern eine ausserparlamentarische unabhängige Untersuchungskommission Frühling2020 zur Aufarbeitung der vom Bundesrat am 28. Februar 2020 erklärten besonderen und der am 16. März 2020 ausgerufenen ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz.

Die unabhängige Untersuchungskommission soll insbesondere die Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen gemäss Artikel 5 und 36 Abs. 3 der Bundesverfassung prüfen. Sie soll vom Bundesrat ernannt werden. Die Mitglieder dieser Kommission sind Fachleute der Medizin, Pflegewissenschaft, Ethik, Rechtswissenschaft, Ökonomie sowie der Medien- und Kommunikationswissenschaft. Sie dürfen keine Interessenvertreter sein und müssen frei von Bindungen sein, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen. Das Mandat der obengenannten Untersuchungskommission wird für die einzelnen Fachbereiche präzisiert, gegebenenfalls erweitert und zeitlich befristet.

Unsere Forderungen

  1. Die ausserparlamentarische unabhängige Untersuchungskommission:
    untersucht, ob gemäss Art. 36 Abs. 3 der Bundesverfassung die Einschränkung der Grundrechte verhältnismässig war. Sie prüfen auch, ob die angerufenen Art. 7 des Epidemiengesetzes und insbesondere Art. 185 der Bundesverfassung die Grundlage bilden konnten, um in der COVID-19-Krise die Bundesverfassung und die Bundesgesetze abzuändern.
  2. prüft, ob der Bundesrat vorgängig zur besonderen und ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz eine Risikoanalyse durchgeführt hat und welche Kriterien untersucht wurden.
  3. untersucht die bundesrätlichen Entscheide und verordneten Massnahmen bezüglich Evidenz, jeweilig aktuellem Erkenntnisstand zu COVID-19, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit.
  4. beauftragt ein von Bund und Swissmedic unabhängiges Labor zur Untersuchung der eingesetzten Tests zur Feststellung einer COVID-19-Infektion. Diese Tests müssen in Bezug auf ihre Aussagekraft, insbesondere ihre Spezifität und Sensitivität, unter Berücksichtigung des anzunehmenden Durchseuchungsgrads der Schweizer Bevölkerung überprüft werden. Die Gesamtkosten für alle in der Schweiz eingesetzten Tests müssen transparent gemacht werden.
  5. stellt fest, wie die von den Behörden und Medien erstellten Hochrechnungen und Statistiken zustande kamen und ob sie praxisbezogenen epidemiologischen Standards genügen.
  6. untersucht, wie der Bedarf an Spitalbetten berechnet und im Verlauf an die Gegebenheiten angepasst wurde. Die Belegungszahlen der Spitäler während der besonderen und ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz muss eruiert werden.
  7. prüft, ab welchem Zeitpunkt und wie die moderate Gefährlichkeit von COVID-19 mit in die Entscheidungen einbezogen wurde.
  8. stellt fest, ab wann und wie die Reproduktionszahl vom COVID-19 mit in die Entscheide eingeflossen ist und welche epidemiologischen und virologischen Erkenntnisse vorliegen, die es rechtfertig(t)en, gewisse Massnahmen lange Zeit aufrechtzuerhalten.
  9. schafft Transparenz, ob die Beratergremien und der Bundesrat verschiedene Fachpersonen mit unterschiedlichen Meinungen angehört haben und Austausch mit Ländern ohne Lockdown bestand und besteht.
  10. Fachpersonen der Rechtswissenschaft, Ethik, Ökonomie und Medien- und Kommunikationswissenschaft definieren vorgängig zur Wahl der ausserparlamentarischen unabhängigen Untersuchungskommission Frühling 2020, welche Aspekte im jeweiligen Fachgebiet in Bezug auf die besondere und ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz untersucht werden sollen

Wir möchten, dass sowohl in der Gesellschaft als auch in der Fachwelt ein Austausch darüber stattfinden kann, was geschehen ist. Die Einseitigkeit und Absolutheit der transportierten Informationen und Gesundheitsvorstellungen hat der Polarisierung in unserer Gesellschaft Vorschub geleistet. Wir möchten in Zukunft andere Antworten finden, als die jetzt umgesetzten.

Wir unterzeichnen für ein würdevolles Menschsein, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung!
Wir unterzeichnen für eine Schweiz, die zurück zu Ausgewogenheit, Demokratie und Vielfalt findet. Der Einfachheit halber wird im Text von „COVID-19“ gesprochen, auch „SARS-CoV-2“ oder „neues Corona-Virus“ genannt. Laufzeit der Petition: 18. Juni 2020 bis 18. April 2021.