Der Bundesrat konkretisiert den Einsatz des «Covid-Zertifikats» – der indirekte Test- und Impfzwang würde damit zur Realität

Siehe Originalbeitrag von Corona Transition:

Möglich macht es der Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes. Umso wichtiger, am 13. Juni dagegen NEIN zu stimmen.

Menschen ohne Zertifikat könnten von Restaurants, Kinos oder Fitnesscentern ausgeschlossen werden. Möglich macht dies das Covid-19-Gesetz.

Originalbericht des Bundesrates

An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat den Einsatz des sogenannten «Covid-Zertifikats» konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden. Doch wer sich nicht regelmässig testen oder impfen lassen will, wird viele Orte nicht mehr besuchen können.

Der Bundesrat unterscheidet für den Einsatz des Covid-Zertifikats drei Bereiche:

Der grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, öffentlicher Verkehr, Läden, Arbeitsplatz oder Schulen.

Der orange Bereich umfasse Orte, «die nicht ganz alltäglich» sind. Als Beispiele nennt der Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder den Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich aber die epidemiologische Lage verschlechtern und eine «Überlastung des Gesundheitswesens» drohen, dann soll der Zugang nur noch mit dem Covid-Zertifikat möglich sein.

Das Zertifikat soll auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, «bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden». So sollen zum Beispiel Restaurants, Kinos oder Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Der rote und dritte Bereich umfasst den internationalen Reiseverkehr und Orte, «die aus epidemiologischer Sicht» heikel sind. Der Bundesrat geht davon aus, «dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden». Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken soll das Zertifikat ebenfalls eingesetzt werden. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt werden. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Die Umsetzung soll am 11. Juni 2021 in die Konsultation geschickt werden, der Entscheid ist für den 18. Juni geplant. Doch schon am 7. Juni, und damit vor dem Entscheid des Parlamentes, sollen die ersten Zertifikate schrittweise ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni, «wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden», soll das Zertifikat an die ganze Bevölkerung verteilt werden können. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sei daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und einfach zu machen, heisst es.

Kommentar der Redaktion von Corona Transition:
Mit der Androhung, dass Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, diskriminiert der Bundesrat Menschen, welche sich nicht impfen oder testen lassen wollen. Wenn Restaurants, Kinos oder Fitnesscenter auf Schutzkonzepte und Maskenpflicht verzichten können, werden sie mit grosser Wahrscheinlichkeit das Zertifikat einsetzen. Mit Freiwilligkeit hat das wenig zu tun, denn damit würde der indirekte Test- und Impfzwang in der Schweiz Realität.

Möglich macht es der Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes. Umso wichtiger, am 13. Juni dagegen NEIN zu stimmen.