Bundesverfassung Art. 8: Rechtsgleichheit – trotzdem entsteht eine Zweiklassengesellschaft

Ein Artikel von coronadifferenziert.ch, Autor Thomas Boillat


Die Bundesverfassung Artikel 8, Abs. 2 besagt:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Die Medienmitteilung des Bundesrates zum COVID-Zertifikat besagt:

Oranger Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird.

Fazit

Sobald eine Überlastung des Gesundheitssystems droht (!), wird der Zugang bspw. zu Spitälern, Sportvereinen oder Restaurants nur noch mit einem Covid-Zertifikat möglich sein. Dies widerspricht meiner Meinung nach ganz klar der Bundesverfassung. Gemäss Tastkforce droht seit ca. September eine Überlastung des Gesundheitssystems. Gemäss all den (zum Glück nie zutreffenden) Schreckenszenarien mit überfüllten Spitälern, Triage, Fallzahlen (epidemiologische Lage) von über 20’000 / Tag im Mai hätte also eine Überlastung des Gesundheitswesen gedroht (Siehe unter anderem diesen Bericht oder diesen Bericht). Somit würde – bspw. im Herbst 2021 – der Zugang zu Spitälern, Sportvereinen oder Restaurants ohne Covid-Zertifikat nicht möglich sein.

Weiter schreibt der Bundesrat:

Im Moment besteht begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

Im Moment ist es eher so, dass der Sommer vor der Tür steht und das Virus sich primär über den Winter ausbreitet. Das bestätigt auch ein Ärztnetzwerk aus über 200 meist praktizierenden Ärzten: Da menschliche Coronaviren üblicherweise saisonal von November bis Ende April verbreitet vorkommen, bleibt abzuwarten, was diesbezüglich im kommenden Herbst nach Durchimpfen der Bevölkerung beobachtet werden kann. Auch im letzten Jahr ist die Anzahl der positiv getesteten Personen gegen den Sommer hin stark gesunken (Damals gab es insgesamt noch deutlich weniger positiv Getestete, da auf Massentests verzichtet wurde):

Auf diese Aussage des Bundesrates können wir uns also kaum verlassen. Ebenso ist anzunehmen, dass das Ganze schleichend eingeführt wird – noch vor wenigen Monaten war alleine der Gedanke, Privilegien für Geimpfte zu gewähren, verpöhnt. Heute berichtet der Bundesrat frohen Mutes von einem COVID-Zertifikat und der (grosse) Aufschrei bleibt aus.

Persönlich hätte ich es nie für möglich gehalten, dass eine solche Zweiklassengesellschaft eingeführt wird. Man stelle sich vor, man würde Raucher, übergewichtige Personen, drogenabhängige Menschen, Risikosportler, schwererkrankte oder andere Menschen vom Gesellschaftsleben ausschliessen, nur weil diese “potentiell zu einer Überlastung des Gesundheitswesens führen können”.

Ich schäme mich für diese Entwicklung. Man muss als gesunder Mensch nachweisen, dass man keinen Erreger in sich hat (über eine Krankheit sagt ein positiver Coronatest nur sehr bedingt etwas aus), um bspw. seine Oma im Spital zu besuchen oder sich in einem Sportverein zu betätigen.

Unter anderem deshalb stimme ich aus Überzeugung am 13. Juni “Nein” zum COVID-19-Gesetz. (Weitere Argumente dagegen unter https://covidgesetz-nein.ch/)

Übrigens: Es fand zu keinem Zeitpunkt auch nur annährend eine Triage in Schweizer Spitälern statt (diese waren schweizweit nie über 80 % ausgelastet), jedoch findet aktuell in Deutschland und laut mündlichen Berichten auch in der Schweiz eine Triage in Jugendpsychiatrien statt (siehe u.a. Bericht aus dem ZDF):

Wer nicht suizidgefährdet ist und ‘nur’ eine Depression hat, wird gar nicht mehr aufgenommen.

Die Kollateralschäden (s. diesen Bericht Punkt 6) nehmen immer mehr Überhand und es liegt an uns, diesen Irrsinn mit einem Nein am 13. Juni zu stoppen und ein Umdenken anzuregen.