Von David Dreier, Dornach
Wussten Sie, dass die im Abstimmungsheft abgedruckte Fassung des COVID-Gesetzes nicht aktuell ist? Seit das Gesetz letzten September in Kraft getreten ist (im Abstimmungsheft findet sich diese alte Fassung), wurde es aber mehrfach verschärft. Personen, welche sich bei ihrer Entscheidungsfindung nun massgeblich auf die im Abstimmungsheft abgedruckten Informationen verlassen, könnten somit die Sachlage und Tragweite anders interpretieren, als sie sich derzeit tatsächlich geriert.
Ein Beispiel ist Artikel 6a. Er findet sich in der derzeit gültigen Fassung vom 1. April 2021, aber nicht in der alten Fassung. In diesem Artikel ist das sog. «Covid-Zertifikat» geregelt. Der Nachweis also, welcher dazu genutzt werden soll, den geimpften, genesenen oder getesteten Personen Teile ihrer Grundrechte nicht länger zu entziehen. Womit aber im Umkehrschluss Personen diskriminiert werden, welche sich derzeit nicht einen genetischen, nur in teleskopierten klinischen Phasen geprüften und beschleunigt zugelassenen Impfstoff verabreichen lassen möchten, für den es notabene keine Langzeitbeobachtungen gibt und der möglicherweise nicht zu einer sterilen Immunität führt. Es werden Personen diskriminiert, welche Massentests deshalb ablehnen, weil sie über die Unsinnigkeit von ebensolchen bei asymptomatischen Personen und niedriger Prävalenz Bescheid wissen (Stichwort: Falsch-Positive).
Aus diesen und anderen Gründen: NEIN zum COVID-Gesetz.